Ab sofort kann die Innovationsprämie für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden. Die zweite Neuerung : Mittels einer digitalen Schnittstelle mit dem Kraftfahrtbundesamt müssen Antragssteller nun nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer eingeben und dem Datenaustausch zustimmen. Beides soll die Bearbeitung der Anträge beim BAFA vereinfachen – damit Privat- als auch Flottenkunden schneller an ihr Geld kommen.
„Das Sammelverfahren ist vor allem für Unternehmen und andere Einrichtungen interessant, die ihre Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten wollen“, sagt BAFA-Präsident Torsten Safarik.
Mittels der digitalen Schnittstelle mit dem Kraftfahrtbundesamt müssen Antragssteller nun nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer eingeben und dem Datenaustausch zustimmen. Daten, die dem KBA schon vorlägen, müssten dem Bafa künftig nicht erneut gemeldet werden. So müsse zum Beispiel auch der Fahrzeugbrief beim elektronischen Antrag nicht mehr hochgeladen werden, da dessen Daten bereits beim KBA bekannt seien. Dies sei vor allem eine Erleichterung für Leasing-Kunden, die diese Unterlagen früher erst vom Leasinggeber einholen und dann beim Bafa einreichen mussten.