Abfallwirtschaftsbetriebe Stuttgart setzen neben CNG auch auf die Brennstoffzelle
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Übergabe der Förderurkunde mit AWS‐Geschäftssführer Markus Töpfer und Staatssekretär Steffen Bilger (links).

Bild: https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/juni-2021/uebergabe-des-foerderbescheids-fuer-brennstoffzellenantrieb-bei-der-aws.php

Der am 20. Januar 2021 beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) zeigt Wirkung. Die Direktive setzt klare und verbindliche Vorgaben für die Beschaffung emissionsarmer beziehungsweise -freier Fahrzeuge im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Betroffen sind neben ÖPNV-Betreibern, Post- und Paketdienste auch die Müllabfuhren.

Für die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Stuttgart ist das Thema „alternative Antriebe“ jedoch kein Neuland. Schon seit 2017 haben sie sieben Abfallentsorgungsfahrzeuge (Mercedes-Benz Econic NGT) mit umweltfreundlichem Erdgasantrieb in Betrieb. Künftig sollen jetzt zusätzlich noch Abfallsammelfahrzeuge und Kehrmaschinen mit Brennstoffzellenantrieb beschafft werden. Die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe ist somit in vollem Gange.

Nachdem Staatssekretär Steffen Bilger der Stadt Karlsruhe den Förderscheck über 1,5 Millionen Euro für die Anschaffung zweier Abfallsammelfahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb übergeben hatte, war als nächstes Stuttgart an der Reihe. Dort übergab er den Förderbescheid des BMVI an den Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsbetriebe, Markus Töpfer. Das Förderprojekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Gefördert werden dabei 90% der Mehrkosten gegenüber Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb. In Summe bedeutet dies für die AWS eine Förderung mit Bundesmitteln von rund 11,4 Millionen Euro.

In Summe plant Stuttgart die Anschaffung von 13 Fahrzeuge zum Sammeln von Abfall und 3 Kehrmaschinen mit Brennstoffzellenantrieb. Die AWS leistet damit nicht nur im Bereich der Schadstoffemissionen einen wichtigen Beitrag, sondern reduziert mit diesen Fahrzeugen auch die Lärmbelästigung für die Anwohner. Sind schon die CNG-Fahrzeuge deutlich leiser und sauberer, trifft dies auf die Brennstoffzellenfahrzeuge natürlich ebenfalls zu.

Dies wird jedoch nicht das Ende der Umstellung sein. Steigen doch die Anforderungen an Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung. Die „Clean Vehicles Directive“ verpflichtet die öffentliche Hand aktiv zur Bestellung und Beauftragung von Fahrzeugen mit deutlich höheren Anforderungen an CO2-Emissionen als bisher. Mit den „Clean Vehicles“ sind saubere Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5t gemeint, die weniger als 50g CO2/km ausstoßen. Gemäß den Vorgaben der EU müssen ab dem Jahr 2026 sogar 38,5 Prozent der bestellten Nutzfahrzeuge und Pkw sogenannte Null-Emissionsfahrzeuge sein.

„Die neuen Vorgaben sollen ab dem 2. August 2021 gelten und verpflichten die öffentliche Hand sowie eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste, Müllabfuhr) dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss.

Die Richtlinie gilt für folgende Aufträge (u.a. durch Ausschreibungen oder Vergabeverfahren) nach dem 2. August 2021:

  • für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
  • für öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B. ÖPNV-Busse)
  • für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen).“

(Quelle: BMVI – Gesetzentwurf über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge)

Schwere Nutzfahrzeuge wie sie bei den Abfallwirtschafsbetrieben eingesetzt werden, fallen nur unter der Voraussetzung, dass alternative Kraftstoffe (Strom, Wasserstoff, Erdgas, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen vermischt werden) unter diese Definition . 

Hier geht es zur Pressemeldung der Stadt Stuttgart >>>