Das Ministerium für Verkehr wird zum 1. September 2020 die Förderung für elektrisch betriebene Fahrzeuge, den sogenannten BW-e-Gutschein, anpassen und damit die Höhe deutlich zurückfahren. Die Förderung wird von 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert. Gleichzeitig wird der Empfängerkreis eingeschränkt. Zukünftig werden nur noch kleine und mittlere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen können. Großunternehmen sind nicht weiter förderfähig. Die Begründung hierfür ist die inzwischen „hohe Nachfrage“ nach Elektrofahrzeugen. Zumindest kann der BW-e-Gutschein laut Verkehrsministerium auch weiterhin in Kombination mit dem Umweltbonus zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Für Unternehmen, die aktuell in der Planung einer Neuanschaffung sind ist diese extrem kurzfristig angekündigte Änderung ein Schlag ins Kontor. Eine verlässliche Planungsgrundlage und damit eine Investitionssicherheit ist so nicht gegeben.