Bundestag beschließt: Öffentliche Fuhrparks müssen klimafreundlicher werden
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Der Bundestag hat erstmals verbindliche Mindestziele bei der öffentlichen Auftragsvergabe für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge beschlossen. Damit soll die Flotten-Elektrifizierung in Verwaltungen bis 2030 deutlich beschleunigt werden.

Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist bis Ende 2025 ein Mindestanteil an emissionsarmen und -freien Fahrzeugen von 38,5 Prozent vorgesehen. Bis Ende 2030 gilt dann dieselbe Quote, allerdings unter verschärften Regeln. Ab 2025 sind dann nur noch komplett emissionsfreie Fahrzeuge gemeint.

Übersicht Clean Vehicles Directive
Quelle: BMVI

Ausnahmen gelten unter anderem für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, für die Straßeninstandhaltung sowie für Winter-, Reinigungs- und Pflegedienste wie Schneepflüge und Kehrmaschinen, bei denen der Schwerpunkt auf Arbeitseinsätzen liegt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Einsatz auf Baustellen, in Steinbrüchen, auf dem Gelände von Häfen oder auf Flugplätzen entwickelt oder gebaut wurden. Für diese Klassen gelten Kfz als emissionsarm, wenn sie mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Per Definition sind das Strom, Wasserstoff, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe sowie Erd- und Flüssiggas.

Für die Verwaltung des Bundes schätzt die Regierung die jährlichen Aufwände auf rund 1,3 Millionen Euro jährlich. Dazu sollen 2,4 Millionen einmalige Kosten innerhalb der ersten zehn Jahre kommen, bis die Quote erreicht ist. Um deutlich mehr Geld geht es bei den Ländern und Kommunen, die mit jährlich 370 bis 540 Millionen Euro Mehraufwand zu rechnen haben. Die einmaligen Kosten sollen hier bei 1,62 Milliarden Euro liegen. Keine einfache Aufgabe! Stehen doch Stadtwerke und kommunale Unternehmen heute schon mächtig unter Kostendruck.

Bei der Umsetzung stehen wir mit unseren Beratungsleistungen natürlich gerne an Ihrer Seite! Mit unserem Know-how rund um das Thema „Green Fleet“ unterstützen wir bei strategischen und operativen Fragen rund um den Einsatz alternativer Antriebe im Fuhrpark.


Hier geht es zum Gesetzesentwurf