Das sind die Mobilitätspläne der Ampel
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Die Neugestaltung der automobilen Mobilität nimmt in den Plänen der die künftige Bundesregierung eine zentrale Position ein. Das wird schon Eingangs der Thematik „Mobilität“ deutlich herausgestellt:

„Die erforderlichen Entscheidungen zur Erreichung unserer Klimaschutzziele für 2030 und 2045 mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Mobilitätsbereiches werden wir treffen und die praktische Umsetzung deutlich beschleunigen. Mobilität ist für uns ein zentraler Baustein der Daseinsvorsorge, Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Logistikstandorts Deutschland mit zukunftsfesten Arbeitsplätzen.“

Der Ausbau einer flächendeckende Ladeinfrastruktur soll deutlich schneller vorangetrieben werden. Das das Ziel von „einer Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten bis 2030 mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur“ ist sicherlich lobenswert, wenngleich bereits Kritik von verschiedenen Seiten kommt, ob diese plakative Zahl überhaupt notwendig und sinnvoll ist.

Spätestens im Jahr 2030 sollen sollen 15 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen fahren. Die Wünsche von Bündnis 90/Die Grünen nach einem generellen Tempolimit auf Autobahnen werden hingegen nicht erfüllt.

Mit Blick auf den Verbrennungsmotor bleibt es bei einem Aus im Jahr 2035. Wörtlich steht im Koalitionsvertrag dazu:

„Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden im Verkehrsbereich in Europa 2035 nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen – entsprechend früher wirkt sich dies in Deutschland aus.“

Allerdings wurde eine Hintertür offengelassen. Zwar sollen gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission ab 2035
nur noch CO2-neutrale Fahrzeuge zugelassen werden, ob dies jedoch zwingend Elektrofahrzeuge sein müssen, bleibt offen. Die Koalition formuliert dies deutlich vorsichtiger. Nach deren Definition sollen „nachweisbar nur mit E-Fuels betankbare Fahrzeuge“ auch nach 2035 neu zugelassen werden können.

Die Innovationsprämie bekommt noch ein Jahr Schonfrist. Ende 2022 soll sie dann endgültig wegfallen. „Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.“ Ob diese bei den derzeitigen Lieferfristen für alle Bestellung einen ausreichenden Zeitkorridor bildet darf jedoch mit einem dicken Fragezeichen versehen werden.

Dafür geraten die Plug-in Hybriden zwar spät, aber dennoch in den Fokus. Deren Förderung soll nur noch mit dem Nachweis eines „positiven Klimaschutzeffekt“ verbunden sein, „der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen.“ 

Grundsätzlich soll die Innovationsprämie, mit der der staatliche Anteil am Umweltbonus verdoppelt wird, nicht über das Ende des Jahres 2025 hinaus verlängert werden.

Das gilt auch für den Vorteil bei der Dienstwagensteuer: „Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung).“ Eine Forderung die schon länger von vielen Verbänden aufgestellt wurde. Zudem wurde in Bezug auf den geldwerten Vorteil festgelegt: „Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen. Für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge verfahren wir analog zu voll-elektrisch betriebenen Fahrzeugen.“

Die Ampel positioniert sich auch zur Ausgestaltung des ÖPNV und zu neuen Mobilitätsangebote. Dazu wurde das Ziel definiert, die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr „deutlich zu steigern“. Die Idee neue Mobilitätsdienste und Carsharingangebote in eine langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren einzubeziehen dürfte wohl eher ein Wunsch bleiben, so lange die juristischen und infrastrukturellen Voraussetzungen nicht ansatzweise gegeben sind.

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