E-Quartiershubs – Antragsstellung nur noch bis 31.10.2022 möglich!
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40/40 – das ist die Förderregelung des Landes Baden-Württemberg für die Förderung von E-Quartiershubs. Damit können 40 % der Investitionskosten jeweils für Stellplätze, Fahrzeuge und Netzanschluss beantragt werden. Dies geht jedoch nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen als Konsortium. Wer jetzt noch kurzfristig einen Antrag einreichen möchte, informiert sich am besten hier:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/elektromobilitaet/foerderung-elektromobilitaet/foerderaufruf-e-quartiershubs/