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Die sogenannten E-Quartiershubs sind Parkhäuser mit einer guten Ladeinfrastruktur. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg möchte bis zu fünf dieser E-Quartiershubs fördern und damit Anreize zur Verlagerung von Straßenparkraum in zentrale Parkhäuser/ -garagen setzen. Dazu sollen neue Parkhäuser/ -garagen errichtet oder bestehende Anlagen erweitert werden, die gleichermaßen für Anwohnerinnen und Anwohner, Kundinnen und Kunden sowie Unternehmensgäste zugänglich sind.

Mit dem Förderaufruf werden vor allem Unternehmen wie Stadtwerke, Einzelhandel oder Unternehmen mit eigenen Parkhäusern/ -garagen angesprochen, da diese bereits über entsprechende Flächen verfügen. Eine Kooperation mit der örtlichen Kommune ist für die Antragstellung zwingend erforderlich. Kommunen haben auch selbst die Möglichkeit Anträge einzureichen. Hierfür stehen Mittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bereit und entsprechende Anträge können bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.

„Unser Ziel ist es, dass E-Quartiershubs sich zukünftig flächendeckend in Baden-Württemberg etablieren. Dazu stellen wir für Kommunen Mittel über das LGVFG bereit und über diesen Förderaufruf möchten wir entsprechende Anreize für Unternehmen schaffen. Dadurch ermöglichen wir erste wichtige Pilotvorhaben. Für Unternehmen macht es ökonomisch Sinn ihre Parkhäuser auch für andere Nutzergruppen freizugeben und so eine höhere Auslastung der Parkflächen zu erreichen“, so Verkehrsminister Hermann.

Die Antragstellung ist bis zum 15. September 2021 möglich. Ein Förderbeginn wird für Oktober 2021 angestrebt.

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