Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ beschleunigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro. Ziel der Förderung ist neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags wie (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen.
Förderfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Die Ausgaben für die Beschaffung müssen im Zusammenhang mit dem Kauf entstanden sein; insbesondere Leasing und Miete sind damit ausgeschlossen.
Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen.
Gefördert wird:
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