Am 12. April beginnt die Antragsphase für das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Kleine und mittlere Unternehmen, die öffentliche Lademöglichkeiten anbieten möchten, können dabei bis zu 80 Prozent der Investitionskosten als Förderung erhalten. Die Bewilligung erfolgt im „Windhundverfahren“ – die Reihenfolge der Eingänge zählt.
Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kommunale Gebietskörperschaften sind aufgerufen, die Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschluss zu beantragen. Eine Beantragung dieser De-Minimis-Beihilfen ist nur 2021 möglich. Hier können Sie ab dem 12. April einen Antrag stellen:<https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html;jsessionid=A3E5977467D88748336D858C5D3DE610.live11313>