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Ab dem 24. November können Anträge für die Förderung über 900 Euro je Ladepunkt gestellt werden. Bereits jetzt hat die KfW die Liste aller in Frage kommenden Hersteller und Produkte veröffentlicht. Diese ist nicht abschließend uns wir laufend erweitert.

Gefördert werden:
Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden  gehören und nur privat zu­gänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

Wichtig zu beachten ist, dass die Begrenzung auf 11 kW. Laut KfW muss bei allen Wallboxen von dem installierenden Fachbetrieb schriftlich bestätigt werden, dass die Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurde, da diese Leistungsbeschränkung eine Vorgabe der KfW ist. Daher ist es wichtig, dies vorab zu prüfen, da ansonsten die KfW die Förderung möglicherweise ablehnt.

Hier finden Sie den Link zur Liste: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/