Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung wirft Fragen auf
E-Quartiershubs – Antragsstellung nur noch bis 31.10.2022 möglich!
24. Oktober 2022
Regionalkonferenz der zukunft mobil BW – Erfahrungsaustausch Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern am 10.11.2022
24. Oktober 2022

Vergangene Woche beschloss die Bundesregierung den Masterplan II Ladeinfrastruktur. Doch was steht dahinter und wie wird das finanziert?

„Der Masterplan Ladeinfrastruktur II dient als Fahrplan für die Aufgaben der nächsten Jahre und umfasst insgesamt 68 Maßnahmen in den Bereichen Förderung, Befähigung von Kommunen, Flächenverfügbarkeit, Stromnetzintegration, Laden an Gebäuden sowie schwere Nutzfahrzeuge. Sie adressieren die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, Investoren, Betreiber und Anbieter sowie die Automobil- und Energiewirtschaft“ so publiziert die Bundesregierung die neuen Beschlüsse und versucht damit alle Akteure ins Boot zu holen – wie das finanziert werden soll, wie die Maßnahmen aussehen sollen und wer sich um die Umsetzung kümmert, steht dabei noch nicht fest.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/masterplan-ladeinfrastruktur-2133696#:~:text=Der%20Masterplan%20Ladeinfrastruktur%20II%20dient,an%20Geb%C3%A4uden%20sowie%20schwere%20Nutzfahrzeuge.

Dies kritisiert auch der Deutsche Städte- und Gemeindetag mit seiner Pressemeldung und weist die Verantwortung für die Kommunen zurück. Wir halten Sie auf dem Laufenden, wenn die entsprechenden 68 Maßnahmen veröffentlicht werden.

https://www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/kommunen-duerfen-nicht-zum-lueckenbuesser-werden/