Förderung für Brennstoffzellen-PKW
Neuer Fördertopf: 25 Millionen Euro für Linienbusse mit alternativen Antrieben
30. Juni 2021
Übergabe der Förderurkunde mit AWS‐Geschäftssführer Markus Töpfer und Staatssekretär Steffen Bilger (links).
Abfallwirtschaftsbetriebe Stuttgart setzen neben CNG auch auf die Brennstoffzelle
10. Juli 2021

Vorsicht: Anträge können nur bis zum 16.08.2021 eingereicht werden. Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen­technologie (NIP 2) stellt das BMVI bis zu 15 Millionen Euro für die Anschaffung von Brennstoffzellen-PKW zur Verfügung. Eine Lieferzusage für die Anzahl beantragter Fahrzeuge seitens des Herstellers ist vorzulegen.

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert? Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind Brennstoffzellenfahrzeuge förderfähig, die in Flotten eingesetzt werden. Es sind ausschließlich Brennstoffzellen-PKW in Flotten ab 10 Fahrzeugen je Antrag förderfähig.

Wie wird gefördert? Förderquoten von bis zu 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten sind EU-rechtlich zulässig. Für kleine bzw. mittlere Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 20 Prozentpunkten respektive 10 Prozentpunkten bei der Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

Mehr Informationen>>>