Schnelladegesetz verabschiedet
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Am Bedarf vorbei geplant?
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Mit dem „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), hat das Bundeskabinett einen wichtigen Schritt geschafft. Damit ist die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr geschaffen worden.

Die Bedarfsermittlung für das geplante Schnellladenetz erfolgt bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Sie analysiert mit Hilfe von Mobilitäts- und Ladedaten, Fahrzeugtypen und auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe auf Mittel- und Langstreckenfahrten.

Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Ausschreibung der 1.000 Standorte soll im Sommer 2021 starten.

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