Was sich schon im November abgezeichnet hat ist jetzt beschlossene Sache. Der Umweltbonus für BEV und PHEV bleibt noch länger erhalten. Dies gilt auch für die in 2020 verdoppelten Bundesanteil, der unter dem Begriff „Innovationsprämie“ eingeführt wurde.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier begründet die Fortführung wie folgt: „Wir sehen seit Einführung der Innovationsprämie einen deutlichen Schub bei Elektromobilität. Die Antragszahlen liegen weiter auf Rekordniveau. So wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits mehr Prämien in Anspruch genommen als im ganzen letzten Jahr. Insgesamt 1,25 Milliarden Euro. Es wird in diesem Jahr eine Rekordförderung für Elektroautos geben. Deshalb haben wir auch in der Koalition beschlossen, die Förderung fortzusetzen bis Ende 2025, damit der Markthochlauf der Elektromobilität weiter an Fahrt gewinnt.“
Für Plug-in Hybride steigen die Anforderungen wie geplant. Diese sollen ab 2022 nur noch bezuschusst werden, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer haben. Für die Kritiker dieser Subvention nicht genug. Sinnvoller wäre es nach Ansicht vieler, die Förderhöhe an den Anteil der reinelektrischen Fahrstrecke zu binden. Aktuell ist es möglich mit dem PHEV ausschließlich im Verbrennermodus unterwegs zu sein und die Förderung sowie die Steuervorteile beim Dienstwagen vollumfänglich mitzunehmen. Hier wäre noch Platz und die Notwendigkeit nachzusteuern, um eine nachhaltige Lösung zu schaffen.