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AKTUALISIERUNG!!!!!!!!!!!!!!

Nachfolgend eine Aktualisierung unserer Meldung aus dem Juli. Damals wurde von uns über die Aufstockung des Fördertopfes berichtet. Die KfW meldete jetzt am 27.10.2021:

Bitte keine Anträge mehr stellen – die Förder­mittel sind erschöpft

Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infra­struktur (BMVI). Die Förderung war sehr erfolgreich, die Förder­mittel sind erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.

Laufende Anträge nicht betroffen

  • Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Förder­voraus­setzungen erfüllt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antrags­bestätigung – damit ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
  • Haben Sie schon eine Antrags­bestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Lade­station entsprechend den Förder­voraus­setzungen nachweisen.

Zur Meldung >>>>

Originalbeitrag:

Nachdem im Juni der bereits einmal von 200 auf 500 Millionen aufgestockte Fördertopf leer war und keine Anträge für privat installierte Wallboxen mehr gestellt werden konnten, wurden jetzt zusätzliche 300 Millionen bewilligt. Scheinbar wurde von Finanzminister Olaf Scholz die Erhöhung noch im Juni angeboten, jedoch von Bundesverkehrsminister Scheuer abgelehnt, um dann am 2. Juli einen Brandbrief zu schicken und von Scholz eine Aufstockung zu fördern, wie die Automobilwoche berichtet. Zustimmung kam wie zu erwarten vom VDA, Kritik vom Linken-Verkehrspolitiker Jörg Cezanne: „Mit der Förderung öffentlich zugänglicher Ladestationen wäre der Elektromobilität mehr gedient, als mit E-Zapfsäulen im Vorgarten. Zudem leidet das Programm an einer sozialen Schieflage, denn die Steuermillionen kommen ausschließlich bei Menschen an, die sich ein teures Elektroauto leisten können.“ (Quelle: heise.de). Willkommen im Wahljahr 2021!

Zu beachten ist, dass der Antrag für den Zuschuss vor dem Kauf der Wallbox gestellt wird. Mit 900 Euro Zuschuss werden steuerbare Wallboxen bis max. 11 kW gefördert. Es können zwar auch leistungsstärkere Wallboxen gekauft werden, jedoch müssen diese auf 11 kW gedrosselt werden. Ist die vielbeschworene Versorgungssicherheit in diesem Zusammenhang doch nicht so gegeben, wie die Politik dies stets betont? Sinnvoll ist auf jeden Fall, dass der Nachweis geführt werden muss, dass die Wallbox mit „grünem“ Strom betrieben wird. Hier finden Sie eine Liste der förderfähigen Modelle.

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