Am 04.08. startete das BMVI im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen und dabei aufgrund bereits vorhandener oder kurz- bis mittelfristig geplanter weiterer Elektrofahrzeuge auch maßgebliche Investitionen in Ladeinfrastruktur vor Ort tätigen. Es gilt das sogenannte Windhundverfahren: Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt!
Bis zum 14.09.2020 können Förderanträge eingereicht werden.
Konkret gefördert werden die Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Gemäß den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU werden 40 Prozent dieser Mehrausgaben gefördert. „Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.
Hier geht’s zum Förderaufruf und den Antragsdokumenten:
https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie