Zusätzliche 100 Millionen Euro Förderprogramm für private Ladestationen
Zehn vor Zwölf – zmbw hakt nach mit Thomas Hentschel
25. Februar 2021
Alternative Antriebe sind die Gewinner der Corona-Krise
26. Februar 2021
Aufgrund des großen Erfolgs wird das seit dem November 2020 laufende Förderprogramm für den Kauf und die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden aufgestockt.

Insgesamt wurden bereits über 300.000 Ladepunkte beantragt, dies entspricht ungefähr durchschnittlich 2.500 Anträge die eingereicht wurden. Die Förderung kann von Besitzern als auch von Mietern und in Anspruch genommen werden. Unternehmen sind nur antrags­berechtigt, wenn sie Eigentümer des Wohn­gebäudes sind und als Vermieter einen Antrag stellen.

Die förderfähigen Ladestationen werden mit 900 Euro je Ladepunkt bezuschusst, müssen exakt 11 Kilowatt Leistung liefern, Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen und steuerbar sein. Der Nachweis für die vorgeschriebene Verwendung „grünen“ Stroms ist dies durch den Strom­liefer­vertrag nachzuweisen. Wird die Ladestation aus eigen­erzeugtem Strom (Photo­voltaik-Anlage, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis von 100 % erneuer­baren Energien) gespeist, ist dies in einer Eigen­erklärung nachzuweisen.

Unbedingt beachtet werden muss, dass der Kauf der Ladestation darf erst nach Antragstellung erfolgen darf. Für die Ausbezahlung der 900 Euro muss die Installation nachgewiesen werden. Neben dem Kaufpreis gehören Einbau, Anschluss und Installationsarbeiten zu den geförderten Kosten. 

Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“

Liste der förderfähigen Wallboxen