Aufgrund des großen Erfolgs wird das seit dem November 2020 laufende Förderprogramm für den Kauf und die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden aufgestockt. Insgesamt wurden bereits über 300.000 Ladepunkte beantragt, dies entspricht ungefähr durchschnittlich 2.500 Anträge die eingereicht wurden. Die Förderung kann von Besitzern als auch von Mietern und in Anspruch genommen werden. Unternehmen sind nur antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer des Wohngebäudes sind und als Vermieter einen Antrag stellen. Die förderfähigen Ladestationen werden mit 900 Euro je Ladepunkt bezuschusst, müssen exakt 11 Kilowatt Leistung liefern, Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen und steuerbar sein. Der Nachweis für die vorgeschriebene Verwendung „grünen“ Stroms ist dies durch den Stromliefervertrag nachzuweisen. Wird die Ladestation aus eigenerzeugtem Strom (Photovoltaik-Anlage, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien) gespeist, ist dies in einer Eigenerklärung nachzuweisen. Unbedingt beachtet werden muss, dass der Kauf der Ladestation darf erst nach Antragstellung erfolgen darf. Für die Ausbezahlung der 900 Euro muss die Installation nachgewiesen werden. Neben dem Kaufpreis gehören Einbau, Anschluss und Installationsarbeiten zu den geförderten Kosten. Produktseite bei der KFW für das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ Liste der förderfähigen Wallboxen |